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Hermelsbacher Weg 41
57072 Siegen
Telefon: 0271 - 230 96 10
E-Mail: info@dr-bickmann.de

Praxisleistungen Schwangerschaft

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Die Untersuchungen in der Schwangerschaft werden nach den Mutterschaftsrichtlinien durchgeführt. Zusätzlich führen wir weitere sinnvolle Untersuchungen durch, die zur Zeit nicht Bestandteil dieser Richtlinien sind:

  • Schwangerschaftsberatung
  • Blutuntersuchung auf HIV und Toxoplasmose
  • Ersttrimesterscreening zur Abschätzung des individuellen Risikos für genetische Erkrankungen
  • Ultraschall der Brust in der Schwangerschaft
  • Fehlbildungsdiagnostik mit modernstem Ultraschallgerät
  • 4D-Ultraschall
  • Aktiver Dammschutz zur Vermeidung von Dammschnitten
  • zusätzliche Ultraschalluntersuchungen
  • Toxoplasmose-Screening

Nachdem Ihre Schwangerschaft zwischen der 6. und 8. Schwangerschaftswoche festgestellt und im Ultraschall Herzaktionen des Embryos nachgewiesen wurden, legen wir den Mütterpass für Sie an, der alle wichtigen medizinischen Daten enthält und zu jeder Untersuchung mitgebracht werden muß. Diesen Pass sollten Sie immer bei sich tragen.

Nun wird auch das erste Mal Blut abgenommen. Es werden, sofern nicht schon bekannt, Ihre Blutgruppe, Antikörper gegen rote Blutkörperchen, Blutbild und Blutzucker, Antikörper gegen Röteln (sofern kein ausreichender Impfschutz besteht oder aus dem Impfpass nachweisbar ist) und Syphilis bestimmt. Des weiteren wird - wenn die Krebsvorsorge in diesem Jahr noch nicht erfolgt ist, ein zytologischer und ein Abstrich von Ihrem Muttermund entnommen. Der Nachweis von Chlamydien erfolgt  mittels Morgenurin. 

In der 12. Schwangerschaftswoche wird im Ultraschall die Entwicklung des Embryos kontrolliert sowie der Geburtstermin bestimmt.

Wünschen Sie weitere Untersuchungen, die nicht in den Richtlinien enthalten sind, sprechen Sie uns bitte an, wir erläutern Ihnen gern die Möglichkeiten. Es handelt sich speziell um das Ersttrimester-Screening auf genetische Schäden, den Toxoplasmosetest und zusätzliche Ultraschalluntersuchungen. Allerdings sind diese Unteruchungen keine Kassenleistungen, sondern müssen selbst bezahlt werden.

In der 19. bis 22. Schwangerschaftswoche wird die zweite reguläre Ultraschalluntersuchung    durchgeführt. Es werden die Maße bestimmt, der Sitz des Mutterkuchens, die Fruchtwassermenge überprüft und die Entwicklung der inneren Organe kontrolliert.

In der 24.- 26. Schwangerschaftswoche wird wieder einmal Blut abgenommen. Es werden noch einmal Antikörper gegen rote Blutkörperchen bestimmt. Ab dieser Zeit wird bei jedem Besuch ein Tokogramm geschrieben, dass uns Auskunft über eventuell auftretende Wehen gibt. Sollte bei Ihnen eine Rhesus - Prophylaxe nötig sein, bekommen Sie diese in der 28. oder 29. Schwangerschaftswoche.

In der 24. - 28. Schwangerschaftswoche wird ein Routine-Blutzuckertest durchgeführt. Dafür brauchen Sie nicht nüchtern zu sein. Im Labor erfolgt eine erste Blutentnahme zur Blutzuckerbestimmung, sodann erhalten Sie einen Trunk mit 50g Glukose und nach einer Stunde wird erneut der Blutzuckergehalt bestimmt.  

In der 29. bis 32. Schwangerschaftswoche wird noch einmal im Ultraschall das Wachstum des Kindes überprüft, die Lage des Kindes bestimmt und Sitz und Reifegrad des Mutterkuchens und die Fruchtwassermenge kontrolliert.

In der 28. Schwangerschaftswoche wird Ihr Blut auf Hepatits B hin untersucht.

Von nun an wird bei jedem Besuch ein 30 minütiges CTG geschrieben, das uns Auskunft über den Zustand Ihres Kindes gibt. Ein ungünstiges CTG kann eine Kontrolle oder gar eine Klinikeinweisung notwendig machen.

Vaginale Untersuchungen werden nur so häufig wie nötig durchgeführt; dabei wird jedes Mal der pH-Wert des Scheidensekrets gemessen.

Die Untersuchungstermine liegen im Normalfall bis zur 28. Schwangerschaftswoche alle vier Wochen, von der 30.-36. Woche im Abstand von 3 Wochen, danach alle 14 Tage, ab Geburtstermin alle 2 Tage.

Super User

Hans-Jürgen Bickmann - jameda.de
Dr. med. Dr. phil.
Hans-Jürgen Bickmann

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