Krebsvorsorge
Krebsfrüherkennung: Sie ist eine unserer Kernaufgaben. Von Früherkennung spricht man, wenn ein Krebsleiden in einem noch heilbaren Frühstadium entdeckt werden kann. Leider sind nicht alle Krebsarten einer Früherkennung zugänglich; Tumoren von Lunge, Darm und Bauchspeicheldrüse werden oft erst spät erkannt.
Die Frauenheilkunde kann für sich in Anspruch nehmen, dass bei der gynäkologischen Jahreskontrolle eine sinnvolle Früherkennung von zwei Krebsarten möglich ist: dem Gebärmutterhalskrebs und dem Brustkrebs.
Brustkrebs
!!! Wichtiger Hinweis für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung: !!!
Zur gesetzlichen Vorsorgeuntersuchung gehören nur die klinische Untersuchung mittels Abstrich, Tastuntersuchung und ab dem 50.Lebensjahr auch die Untersuchung auf Blut im Stuhl (Stuhltest-Brief). Ab dem 55. Lebensjahr wird die Stuhluntersuchung zur Dickdarmkrebs-Früherkennung alle 2 Jahre durchgeführt, wahlweise kann statt dessen im Abstand von 10 Jahren eine Coloskopie durchgeführt werden.
Das Mammographiescreening wurde mit der Zielsetzung etabliert, möglichst viele Frühstadien von Brustkrebs bei den 50- bis 69-Jährigen zu erfassen. Diese Erwartungen wurden bis heute nicht erfüllt, zumal die Rate der teilnehmenden Frauen nur knapp 50% beträgt und nicht, wie bei einem Screenings statistisch erforderlich, 72% und mehr. Kontrovers wird in der Fachliteratur auch der Benefit für die die teilnehmenden Frauen diskutiert: Man weiß, dass mit dem Screenings auch Fälle von Brustkrebs erfasst und behandelt werden, die lebenslang nicht zur Krankheit geworden wären. Das Problem der "Überdiagnostik und Übertherapie" ist nicht gelöst.
Sollte die klinische Krebsvorsorgeuntersuchung ohne pathologisches Ergebnis sein, kann auf Wunsch ergänzend eine Sonographie der Brüste und des kleinen Beckens durchgeführt werden. Diese Untersuchungen werden dann jedoch nicht durch die Krankenkassen erstattet, sondern werden dem Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung als individuelle Gesundheitsleistung durch eine Privat-Honorarnote nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.