3D-Ultraschall in der Schwangerschaft
Am 1.1.2021 tritt die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) in Kraft. Ist es dann noch erlaubt, auf Wunsch einer Schwangeren eine Ultraschalluntersuchung durchzuführen? Ist auch eine 3D-Ultraschalluntersuchung noch erlaubt?
Die Antwort lautet: Ja!
Immer dann, wenn ein Arzt, der für die Betreuung von Schwangerschaften zugelassen ist, eine Indikation für eine Ultraschalluntersuchung stellt, dann ist diese erlaubt. Das ist unabhängig davon, ob die Kosten für diese Untersuchung durch die gesetzliche oder eine private Krankenversicherung erstattet werden. Es kommt auf die Indikation an. Insbesondere bei der Ultraschalluntersuchung des Gesichtes oder innerer Organstrukturen des Ungeborenen stellt die 3D-Untersuchung Daten bereit, die in der klassischen 2D-Untersuchung nur mühsam oder gar nicht erkennbar sind.
Welche Ultraschalluntersuchungen werden denn überhaupt von der NiSV sanktioniert?
Die Antwort ist ebenfalls einfach: Untersuchungen ohne eine Indikation sind niemals erlaubt.
Das gilt auch für Ultraschalluntersuchungen. Solche wurden in der Vergangenheit auch von kommerziellen Anbietern durchgeführt; sie werden aber auch mit privat ausgeliehenen oder erworbenen Ultraschallgeräten durchgeführt. Diese sind ab sofort nicht mehr erlaubt. Im Prinzip gilt dies auch für Schwangere, die ihr eigenes Kind damit untersuchen.